Sicherungsmaßnahme

ATF GmbH

Bad Münder am Deister

Das Amtsgericht Hameln hat zur ATF GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.04.2019, Aktenzeichen 37 IN 22/19 -1.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 22/19 -1
Registerbezug
Hannover, HRB 217390
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
04.04.2019
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATF GmbH
(Antragstellerin), Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG
Hannover, HRB 217390), vertr. durch ihren Geschäftsführer Thomas Fiebig,
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister ist am 04. April 2019 um
10.50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Jan-Christoph Krüger, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 /
6007787, Fax: 0511 / 6007788, E-Mail: hannover@shnf.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 04. April 2019

Datenschutzhinweis:

Informationen über Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie über
Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Schlusstermin
  6. Verteilungsverzeichnis
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  10. Insolvenzbekanntmachung
  11. Forderungsprüfung
  12. Eröffnung des Verfahrens
  13. Sicherungsmaßnahme