Forderungsprüfung
ATF GmbH
Bad Münder am Deister
Das Amtsgericht Hameln hat zur ATF GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2022, Aktenzeichen 37 IN 22/19 -1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 24.02.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Wippergrund 3, 99735 Wolkramshausen, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf den 11.04.2022.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Heide-Lore Ludwig vom 02.02.2022).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 23.02.2022
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Heide-Lore Ludwig vom 02.02.2022).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 23.02.2022
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme