Vergütungsfestsetzung
ATF GmbH
Bad Münder am Deister
Das Amtsgericht Hameln hat zur ATF GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2026, Aktenzeichen 37 IN 22/19 -1.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 20.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
37 IN 22/19 -1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig, Sauerdornweg 7, 99097 Erfurt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Verfahrensverlauf
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Vergütungsfestsetzung
- Schlusstermin
- Verteilungsverzeichnis
- Forderungsprüfung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
- Insolvenzbekanntmachung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens
- Sicherungsmaßnahme