Aufhebung des Verfahrens

ASTAKOS Invest UG (haftungsbeschränkt)

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur ASTAKOS Invest UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 67a IN 179/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 179/24
Registerbezug
Hamburg, HRB 156314
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
09.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an anderen Gesellschaften.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 179/24

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 156314 eingetragenen ASTAKOS Invest UG (haftungsbeschränkt), Goosacker 8 H, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Hendrik Holst und Herrn Antonios Rigalos

wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 179/24
Amtsgericht Hamburg, 09.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Eröffnung des Verfahrens
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