Vergütungsfestsetzung
APF 1 Projekt Nr. 11 GmbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur APF 1 Projekt Nr. 11 GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.05.2023, Aktenzeichen 1509 IN 1589/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1589/20
- Registerbezug
- München, HRB 232119
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 30.05.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Unmittelbare und mittelbare Erwerb, Betrieb, Vermietung und Verwertung von Mobilien, Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck, sowie alle Tätigkeiten und Geschäfte, die damit im Zusammenhang stehen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder Geschäfte, die in § 34 c GewO aufgeführt sind oder die als Unternehmensgegenstand sonst staatlicher Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus verwaltet die Gesellschaft ihr eigenes Vermögen.
Veröffentlichungstext
1509 IN 1589/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APF 1 Projekt Nr. 11 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Düker Kathrin, geboren am 29.05.1976 und Schloemann Christian, geboren am 25.03.1967, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 232119
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 11.05.2023 seine Vergütung beantragt. Hierbei werden Zuschläge gem. §§ 10, 3 InsVV in Höhe von insgesamt 60 % auf die vorläufige Insolvenzverwaltervergütung beantragt. Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme mit Frist bis zum 27.06.2023 (Eingang bei Gericht).
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.05.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
APF 1 Projekt Nr. 11 GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Düker Kathrin, geboren am 29.05.1976 und Schloemann Christian, geboren am 25.03.1967, Tölzer Straße 15, 82031 Grünwald
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 232119
- Schuldnerin -
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der ehemals vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 11.05.2023 seine Vergütung beantragt. Hierbei werden Zuschläge gem. §§ 10, 3 InsVV in Höhe von insgesamt 60 % auf die vorläufige Insolvenzverwaltervergütung beantragt. Für die Beteiligten besteht Gelegenheit zur Stellungnahme mit Frist bis zum 27.06.2023 (Eingang bei Gericht).
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.05.2023