Forderungsprüfung
SAVOE GmbH & Co. KG
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur SAVOE GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 1513 IN 1592/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1513 IN 1592/22
- Registerbezug
- München, HRA 111304
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
1513 IN 1592/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAVOE GmbH & Co. KG, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 111304
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SAVOE GmbH & Co. KG, Nördliche Münchner Straße 47, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Strasser Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 111304
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2026