Forderungsprüfung
Schönes Holzhausen GmbH
Grünwald
Das Amtsgericht München hat zur Schönes Holzhausen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1773/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1773/25
- Registerbezug
- München, HRB 269582
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1508 IN 1773/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schönes Holzhausen GmbH, Südliche Münchner Straße 2 a, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Rödel Sören
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei Dan Brauer, Eigene Scholle 78, 68305 Mannheim
1. Die Prüfung der bis 29.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schönes Holzhausen GmbH, Südliche Münchner Straße 2 a, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Rödel Sören
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 269582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kanzlei Dan Brauer, Eigene Scholle 78, 68305 Mannheim
1. Die Prüfung der bis 29.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.11.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.10.2026