Vergütungsfestsetzung
APAE.ART GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur APAE.ART GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.04.2025, Aktenzeichen 67a IN 282/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 282/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 165806
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 03.04.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen sowie Unternehmensberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 17.172,68 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 7.882,93 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten.
67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 17.172,68 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 7.882,93 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten.
67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 03.04.2025