Aufhebung des Verfahrens
APAE.ART GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur APAE.ART GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 67a IN 282/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 282/23
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 165806
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen sowie Unternehmensberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart
wird heute, am 14.08.2026, um 11:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 14.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart
wird heute, am 14.08.2026, um 11:11 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 14.08.2026