Sicherungsmaßnahme

APAE.ART GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur APAE.ART GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2023, Aktenzeichen 67a IN 282/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 282/23
Registerbezug
Hamburg, HRB 165806
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
27.10.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Jörn Weitzmann
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen sowie Unternehmensberatung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 282/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 165806 eingetragenen APAE.ART GmbH, ehemalige Geschäftsanschrift: Knorrestraße 5, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gregory Lucien André Fauchart

Geschäftszweig: der nationale und internationale Kunsthandel und Kunstberatung, Handel mit Waren aller Art, insbesondere Kunstgegenständen, die Vermittlung von Kunstgegenständen usw.

ist am 26.10.2023, um 17:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 282/23
Amtsgericht Hamburg, 26.10.2023

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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