Vergütungsfestsetzung
Alu Custom Design GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Alu Custom Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 67b IN 245/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 245/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 131394
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Silke Smid-Wehdeking
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion und der Vertrieb von personalisierten Produkten mittels Lasergravur und Thermosublimationsverfahren sowie von Zubehör und Mobilfunkzubehör, sowohl online, als auch im traditionellen Handel.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt,
Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt der Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Auslagenvorschuss EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
EUR
2. Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Die Verwalterin übt ihr Amt seit dem 08.01.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt,
Insolvenzverwalterin: Dr. Silke Smid-Wehdeking, Rosenstraße 3, 20095 Hamburg
wird auf das Entgelt der Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Auslagenvorschuss EUR
Auf die Vergütung sind folgende bereits bewilligte Vorschüsse anzurechnen:
EUR
2. Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Die Verwalterin übt ihr Amt seit dem 08.01.2020 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 21.07.2026