Aufhebung des Verfahrens
Alu Custom Design GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Alu Custom Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2020, Aktenzeichen 67b IN 245/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 245/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB HRB 131394
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 19.03.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion und der Vertrieb von personalisierten Produkten mittels Lasergravur und Thermosublimationsverfahren sowie von Zubehör und Mobilfunkzubehör, sowohl online, als auch im traditionellen Handel.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen
Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt
wird der Termin vom 02.04.2020 aufgehoben.
Neuer Termin erfolgt von Amts wegen.
Gründe:
Die Aufhebung erfolgt im Hinblick auf die aktuelle Lage in Deutschland.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 19.03.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen
Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten
durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt
wird der Termin vom 02.04.2020 aufgehoben.
Neuer Termin erfolgt von Amts wegen.
Gründe:
Die Aufhebung erfolgt im Hinblick auf die aktuelle Lage in Deutschland.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die
Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 19.03.2020