Insolvenzbekanntmachung
Alu Custom Design GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Alu Custom Design GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.07.2021, Aktenzeichen 67b IN 245/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67b IN 245/19
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 131294
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 05.07.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 500 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 245/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem Vergleich mit Herrn Dennis Karstädt wegen Geschäftsführerhaftung.
bestimmt auf
Donnerstag, 15.07.2021, 10:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 22.06.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 131394 eingetragenen Alu Custom Design GmbH, Elbchaussee 16, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dennis Karstädt
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Verwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zu dem Vergleich mit Herrn Dennis Karstädt wegen Geschäftsführerhaftung.
bestimmt auf
Donnerstag, 15.07.2021, 10:35 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, die Insolvenzverwalterin und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 245/19
Amtsgericht Hamburg, 22.06.2021