Insolvenzbekanntmachung
Agentur für Saisonprodukte "Best Season" GmbH
Sarstedt
Das Amtsgericht Hildesheim hat zur Agentur für Saisonprodukte "Best Season" GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.07.2024, Aktenzeichen 50 IN 23/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hildesheim
- Aktenzeichen
- 50 IN 23/21
- Registerbezug
- Hildesheim, HRB 201213
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Vermittlung und der Import und Export von Konsumgütern und Non-Food Produkten sowie sämtliche damit verbundenen Tätigkeiten.
Veröffentlichungstext
50 IN 23/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Agentur für Saisonprodukte "Best Season" GmbH, Gutenbergstr. 1, 31157 Sarstedt (AG Hildesheim, HRB 201213), vertr. d.: Dipl.-Kfm. Wolfgang Grötzner, Gutenbergstr. 1, 31157 Sarstedt, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Mittwoch den 28.08.2024.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgenden Prognosen und Anträgen:
- Genehmigung des zwischen dem Insolvenzverwalter und der Star Trading AB (lfd. Nr. 29 und 39) geschlossenen Vergleich vom 19/20.06.2024.
Auf die übersandte Abschrift nebst den Erläuterungen des Insolvenzverwalters vom 15.07.2024 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu den vorgenannten Anträgen bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 18.07.2024
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) bestimmt auf
Mittwoch den 28.08.2024.
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berücksichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgenden Prognosen und Anträgen:
- Genehmigung des zwischen dem Insolvenzverwalter und der Star Trading AB (lfd. Nr. 29 und 39) geschlossenen Vergleich vom 19/20.06.2024.
Auf die übersandte Abschrift nebst den Erläuterungen des Insolvenzverwalters vom 15.07.2024 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu den vorgenannten Anträgen bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfahrensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 18.07.2024