Aufhebung des Verfahrens

Zoobi GmbH

Bremen

Das Amtsgericht Bremen hat zur Zoobi GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 530 IN 14/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
530 IN 14/20
Registerbezug
Bremen, HRB 34393 HB
Bundesland
Bremen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Handel mit Haushalts- und Elektrowaren aller Art, Handel mit Kfz-Zubehör, Handel mit Zubehör für Handys, Computer, Smartphones und Tablets.

Veröffentlichungstext

530 IN 14/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zoobi GmbH, Heinz-Kerneck-Straße 20, 28307 Bremen (AG Bremen, HRB 34393 HB), vertr. d.: Dalal El-Zoobi, Oslebshauser Heerstr. 57, 28239 Bremen, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 01.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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