Forderungsprüfung
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH
München
Das Amtsgericht München hat zur zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 1542 IN 3944/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 3944/25
- Registerbezug
- München, HRB 67660
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 1982
- Stammkapital
- 25.650 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Arbeitnehmerüberlassung jeder Art; auch Erfüllung von Werk- und Dienstverträgen für Industriemontage, Industrieservice und Wach- und Sicherheitsdienst.
Veröffentlichungstext
1542 IN 3944/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.08.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
|Die Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen.
|Die Organvertreter juristischer Personen werden darauf hingewiesen, dass die Organstellung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Monat) nachzuweisen ist.
|Vor Teilnahme an dem Termin ist zur Identitätsprüfung ein taugliches Ausweispapier vorzulegen.
|Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
|Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
|Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wird, gelten als festgestellt.
|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
|Der Insolvenzplan ging in der Fassung vom 18.07.2026 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen.
|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan (§ 234 InsO) und die eingegangenen Stellungnahmen der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Betriebsrats (§ 232 InsO) eingesehen werden.
|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO.
|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zeitkraft Gesellschaft für Personalservice mbH, Nymphenburger Straße 13-15, 80335 München, vertreten durch den Geschäftsführer Manchot Florian Hans Rudolf
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 67660
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols und Franzke, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
wird bestimmt auf
Donnerstag, 20.08.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
|Die Gläubiger, der Sachwalter, die Schuldnerin und die Gesellschafter der Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen.
|Die Organvertreter juristischer Personen werden darauf hingewiesen, dass die Organstellung durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 1 Monat) nachzuweisen ist.
|Vor Teilnahme an dem Termin ist zur Identitätsprüfung ein taugliches Ausweispapier vorzulegen.
|Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
|Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
|Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wird, gelten als festgestellt.
|Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
|Der Insolvenzplan ging in der Fassung vom 18.07.2026 bei Gericht ein. Er wird nicht zurückgewiesen.
|In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan (§ 234 InsO) und die eingegangenen Stellungnahmen der Schuldnerin, des Gläubigerausschusses und des Betriebsrats (§ 232 InsO) eingesehen werden.
|Gemäß § 253 Abs. 2 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, für Beteiligte nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan schriftlich oder zu Protokoll spätestens im Abstimmungstermin widerspricht, im Abstimmungstermin gegen den Plan stimmt und glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann, § 253 Abs. 3, Abs. 2 Nr. 1, 2 InsO.
|Der Sachwalter wird entsprechend den Regelungen im Eröffnungsbeschluss damit beauftragt, die gemäß § 235 Abs. 3 InsO erforderlichen Zustellungen durchzuführen und dazu die Abschriften des Insolvenzplans samt Anlagen zu übersenden. Die Zustellungen an die Schuldnerin erfolgt durch das Gericht.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.07.2026