Forderungsprüfung
AP Elektrotechnik GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur AP Elektrotechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2026, Aktenzeichen 1509 IN 1250/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1250/25
- Registerbezug
- München, HRB 267271
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Elektroinstallationen aller Art, insbesondere Beratung, Planung, Ausführung, Wartung und Instandhaltungsarbeiten, Installation von Neubauten, Altbausanierung und Reparaturarbeiten.
Veröffentlichungstext
1509 IN 1250/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AP Elektrotechnik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Penzoltstraße 24, 80997 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267271
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
AP Elektrotechnik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Penzoltstraße 24, 80997 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 267271
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.11.2026