Vergütungsfestsetzung

WTWG GmbH (vormals: SøR Rusche GmbH)

Oelde

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur WTWG GmbH (vormals: SøR Rusche GmbH) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2025, Aktenzeichen 78 IN 12/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 12/20
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 7686
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.01.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 12/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7686 eingetragenen WTWG GmbH
(vormals: SøR Rusche GmbH), Westrickweg 3, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Rusche, Wiedenbrücker Straße 1, 59302 Oelde und Herrn Thomas Fox, Wiedenbrücker Straße 1, 59302 Oelde und Herrn Christoffer Siebert, Wiedenbrücker Straße 1, 59302 Oelde

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG, Alfredstraße 220, 45131 Essen

Sachwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Sparkasse Osnabrück
vertreten durch den Vorstand
d. vertr.d. Herrn Frank Draws, Wittekindstraße 17-19, 49074 Osnabrück wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx €
Auslagen xxx €
Zwischensumme xxx €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx €
Endbetrag xxx €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig xxx bis xxx EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx € angemessen ist. Für 51 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx €.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Münster statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 224 B eingesehen werden.

78 IN 12/20
Amtsgericht Münster, 30.01.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens