Aufhebung des Verfahrens

WTWG GmbH (vormals: SøR Rusche GmbH)

Oelde

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur WTWG GmbH (vormals: SøR Rusche GmbH) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 78 IN 12/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
78 IN 12/20
Registerbezug
Münster (Westfalen), HRB 7686
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 78 IN 12/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 7686 eingetragenen WTWG GmbH
(vormals: SøR Rusche GmbH), Westrickweg 3, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Dr. Heinrich Thomas Rusche, Ennigerloher Straße 16 , 59302 Oelde, Herrn Thomas Fox, und Herrn Christoffer Fritz Joachim Siebert, Joseph-Cardijn-Straße 14 , 59302 Oelde

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG, Alfredstraße 220, 45131 Essen

Sachwalter: Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster

wird heute, am 23.10.2026, um 12:44 Uhr mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

78 IN 12/20
Amtsgericht Münster, 23.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Forderungsprüfung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens