Sicherungsmaßnahme
Wolf GmbH
Künzell
Das Amtsgericht Fulda hat zur Wolf GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.11.2025, Aktenzeichen 91 IN 96/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fulda
- Aktenzeichen
- 91 IN 96/25
- Registerbezug
- Fulda, HRB 6745
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 28.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Ist Fassadenarbeiten, Trockenbau, Gerüstbau, Montagebau und Renovierungen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Fulda
28.11.2025
Insolvenzgericht
91 IN 96/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Gernsheimer Str. 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Wolf GmbH, In den Gründen 26, 36093 Künzell (AG Fulda, HRB 6745),
vertreten durch:
Uke Blakaj, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Beschluss vom 08.10.2025 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt neu gefasst:
Tenor Ziffer 3 mit dem Wortlaut "Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt" wird ersatzlos aufgehoben".
Dr. Wagner
Direktor des Amtsgerichts
28.11.2025
Insolvenzgericht
91 IN 96/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Gernsheimer Str. 43, 64521 Groß-Gerau,
- Antragstellerin -
g e g e n
Wolf GmbH, In den Gründen 26, 36093 Künzell (AG Fulda, HRB 6745),
vertreten durch:
Uke Blakaj, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Beschluss vom 08.10.2025 hinsichtlich der Beschlussformel wie folgt neu gefasst:
Tenor Ziffer 3 mit dem Wortlaut "Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt" wird ersatzlos aufgehoben".
Dr. Wagner
Direktor des Amtsgerichts