Sicherungsmaßnahme

Gersfelder Metallwaren GmbH

Gersfeld

Das Amtsgericht Fulda hat zur Gersfelder Metallwaren GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 91 IN 138/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
91 IN 138/26
Registerbezug
Fulda, HRB 5792
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
28.10.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

91 IN 138/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Gersfelder Metallwaren GmbH, Am Pfort 14, 36129 Gersfeld (AG Fulda, HRB 5792), vertr. d.: Maximilian Pfeiffer, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 27.10.2026, mit dem die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden war, wie folgt ergänzt worden:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über
die Konten der Antragstellerin zu verfügen.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Fulda, 28.10.2026

Verfahrensverlauf

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