Forderungsprüfung
Wir! Pflege GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Wir! Pflege GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.01.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1213/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1213/22
- Registerbezug
- München, HRB 181505
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.01.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2009
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betreiben eines ambulanten Pflegedienstes, insbesondere Durchführung von Grund-, Behandlungs- und Krankenpflege nach SGB V und SGB XI.
- Branchenindikator
- Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 1213/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wir! Pflege GmbH, Schleißheimer Straße 429, 80935 München, vertreten durch den Geschäftsführer Keber Harald R.
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 181505
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wir! Pflege GmbH, Schleißheimer Straße 429, 80935 München, vertreten durch den Geschäftsführer Keber Harald R.
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 181505
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 28 - 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.01.2026