Forderungsprüfung
Frieda Fresh München GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur Frieda Fresh München GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 1511 IN 942/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1511 IN 942/21
- Registerbezug
- München, HRB 249462
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1511 IN 942/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Frieda Fresh München GmbH, Luisenstraße 27, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Engwicht Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 249462
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Frieda Fresh München GmbH, Luisenstraße 27, 80333 München, vertreten durch den Geschäftsführer Engwicht Wolfgang
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 249462
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 8-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.11.2026