Insolvenzbekanntmachung
Windsor Servicegesellschaft mbH
Altenberg
Das Amtsgericht Cottbus hat zur Windsor Servicegesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2025, Aktenzeichen 63 IN 360/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 360/24
- Registerbezug
- Dresden, HRB 30558
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.07.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windsor Servicegesellschaft mbH, Schmellwitzer Straße 107, 03044 Cottbus hat das Insolvenzgericht am 21. Juli 2025 beschlossen:
1. Für die Durchführung des Berichtstermins wird das mündliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es wird die Gläubigerversammlung einberufen auf Dienstag, 23. September 2025, 10:00 Uhr, Saal 021, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über
a) die Person des Verwalters,
b) den Gläubigerausschuss,
c) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, § 100 InsO,
d) die Verwertung der Masse, §§ 149, 159 bis 163 InsO,
e) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. 21. Juli 2025, AZ: 63 IN 360/24
1. Für die Durchführung des Berichtstermins wird das mündliche Verfahren angeordnet, § 5 Abs. 2 InsO. Es wird die Gläubigerversammlung einberufen auf Dienstag, 23. September 2025, 10:00 Uhr, Saal 021, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, mit folgender Tagesordnung: Beschlussfassung über
a) die Person des Verwalters,
b) den Gläubigerausschuss,
c) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse, § 100 InsO,
d) die Verwertung der Masse, §§ 149, 159 bis 163 InsO,
e) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. 21. Juli 2025, AZ: 63 IN 360/24