Forderungsprüfung
WIN PLAY GmbH
Chemnitz OT Röhrsdorf
Das Amtsgericht Chemnitz hat zur WIN PLAY GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 420 IN 1886/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Chemnitz
- Aktenzeichen
- 420 IN 1886/19
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 26962
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 06.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Aufstellung und Betrieb von Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten, Betrieb von Spielhallen und Unterhaltungsstätten aller Art, Automatengroßhandel und Beteiligung an Gesellschaften gleicher Art.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 420 IN 1886/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIN PLAY GmbH, vertr.d.d. GF Detlef Pabst Chemnitzer Straße 6, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26962
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Pabst
ergeht am 05.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 420 IN 1886/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIN PLAY GmbH, vertr.d.d. GF Detlef Pabst Chemnitzer Straße 6, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 26962
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Pabst
ergeht am 05.10.2026 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Dirk Herzig zur Einsicht aus. Die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.