Eröffnung des Verfahrens

WIN PLAY GmbH

Chemnitz OT Röhrsdorf

Das Amtsgericht Chemnitz hat über das Vermögen der WIN PLAY GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 02.03.2020, Aktenzeichen 420 IN 1886/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen
420 IN 1886/19
Registerbezug
Chemnitz, HRB 26962
Bundesland
Sachsen
Veröffentlichung
02.03.2020
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Dirk Herzig
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Aufstellung und Betrieb von Geldspielautomaten und Unterhaltungsgeräten, Betrieb von Spielhallen und Unterhaltungsstätten aller Art, Automatengroßhandel und Beteiligung an Gesellschaften gleicher Art.

Termine und Fristen

Termine als Kalenderdatei herunterladen

  • Verfahren eröffnet
  • Forderungen anmelden bis (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Was die Eröffnung bedeutet

Für Gläubiger
Insolvenzforderungen sind bei der im Eröffnungsbeschluss genannten Stelle mit Grund, Betrag und Belegen anzumelden (§ 174 InsO). Auch eine elektronische Anmeldung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Maßgeblich sind der Beschluss und die dort genannten Übermittlungswege; die automatisch erkannte Anmeldefrist ist der 01.04.2020. Zahlungsaufforderungen und die Empfangsberechtigung sollten anhand des Beschlusses geprüft werden.
Für Beschäftigte
Unter den Voraussetzungen des § 165 SGB III kann Insolvenzgeld für ausstehendes Arbeitsentgelt aus den vorausgegangenen drei Monaten des Arbeitsverhältnisses beansprucht werden. Der maßgebliche Zeitraum richtet sich nach dem Insolvenzereignis und dem Arbeitsverhältnis. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (§ 324 Abs. 3 SGB III); gesetzliche Ausnahmen sind möglich.
Für Kunden und Lieferanten
Der Geschäftsbetrieb kann weiterlaufen. Für bei Eröffnung beiderseits nicht oder nicht vollständig erfüllte gegenseitige Verträge besteht grundsätzlich ein Wahlrecht; besondere Vertragsarten können anderen Regeln folgen. Darüber entscheidet der Insolvenzverwalter, ob Erfüllung verlangt wird (§ 103 InsO, bei Eigenverwaltung § 279 InsO).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Chemnitz, Aktenzeichen: 420 IN 1886/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIN PLAY GmbH, vertr.d.d. GF
Detlef Pabst Chemnitzer Straße 6, 09247 Chemnitz OT Röhrsdorf, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 26962
vertreten durch den Geschäftsführer Detlef Papst

Geschäftszweig: Betrieb von Spielhallen

- wurde am 26.02.2020 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon
geschäftlich: 0371 382370 Telefax: 0371 3823710 Email geschäftlich:
dherzig@schultze-braun.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
01.04.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines
Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf Mittwoch, 13.05.2020, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Chemnitz anberaumt auf Mittwoch, 13.05.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011,
Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

420 IN 1886/19 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.03.2020

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
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