Forderungsprüfung
Wiener Restaurant Potsdam GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Wiener Restaurant Potsdam GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.05.2026, Aktenzeichen 6 IN 62/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 62/19
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23485
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 18.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
6 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wiener Restaurant Potsdam GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 23485 P), ehemals: Luisenplatz 4, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Petschlies, wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Der Verwalter hat am 05.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Mai 2026, 6 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wiener Restaurant Potsdam GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 23485 P), ehemals: Luisenplatz 4, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Petschlies, wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.06.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Der Verwalter hat am 05.05.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 6. Mai 2026, 6 IN 62/19