Eröffnung des Verfahrens

Wiener Restaurant Potsdam GmbH

Potsdam

Das Amtsgericht Potsdam hat über das Vermögen der Wiener Restaurant Potsdam GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 18.06.2019, Aktenzeichen 6 IN 62/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 62/19
Registerbezug
Potsdam, HRB 23485 P
Bundesland
Brandenburg
Veröffentlichung
18.06.2019
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

6 IN 62/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
Wiener Restaurant Potsdam GmbH, Luisenplatz 4, 14471 Potsdam,
vertreten durch den Geschäftsführer
Kai Petschlies, Straße des Friedens 81, 04860 Torgau
Geschäftszweig: Der Betrieb des Wiener Restaurant und Café in Potsdam, HRB
23485 P

wird auf den am 11.02.2019 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen
Zahlungsunfähigkeit heute, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469
Potsdam

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.07.2019 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 04.09.2019, um 09:00 Uhr
im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal
25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige
Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten
Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahrens als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die
sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von 2
Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3
Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post
gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8,
14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und
jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach der Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach der Art. 5 Abs. 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die
Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Potsdam, den 18. Juni 2019

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens