Forderungsprüfung
Wiener Restaurant Potsdam GmbH
Potsdam
Das Amtsgericht Potsdam hat zur Wiener Restaurant Potsdam GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.09.2021, Aktenzeichen 6 IN 62/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Potsdam
- Aktenzeichen
- 6 IN 62/19
- Registerbezug
- Potsdam, HRB 23485
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 06.09.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
6 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wiener Restaurant Potsdam GmbH (Registergericht AG Potsdam HRB 23485 P), ehemals: Luisenplatz 4, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Petschlies, wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.10.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. September 2021, 6 IN 62/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Wiener Restaurant Potsdam GmbH (Registergericht AG Potsdam HRB 23485 P), ehemals: Luisenplatz 4, 14471 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Kai Petschlies, wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.10.2021 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. September 2021, 6 IN 62/19