Forderungsprüfung

WIBA Verwaltungs GmbH

Neckarsulm

Das Amtsgericht Heilbronn hat zur WIBA Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.07.2026, Aktenzeichen 5 IN 974/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
5 IN 974/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 745636
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
21.07.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligten an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der WIBA GmbH & Co. KG, Neckarsulm

Veröffentlichungstext

5 IN 974/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WIBA Verwaltungs GmbH, Falltorstraße 61, 74172 Neckarsulm, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriele Wilcke, geb. Herrscher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745636
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn, Gz.: 000394-25 /LL/LL

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 15.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 21.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
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