Schlusstermin

WIBA Verwaltungs GmbH

Neckarsulm

Das Amtsgericht Heilbronn hat zur WIBA Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 5 IN 974/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heilbronn
Aktenzeichen
5 IN 974/25
Registerbezug
Stuttgart, HRB 745636
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligten an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen, insbesondere bei der WIBA GmbH & Co. KG, Neckarsulm

Veröffentlichungstext

5 IN 974/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WIBA Verwaltungs GmbH, Falltorstraße 61, 74172 Neckarsulm, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriele Wilcke, geb. Herrscher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 745636
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ernestus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Deutschhofstraße 33, 74072 Heilbronn, Gz.: 000394-25 /LL/LL

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO bzw. sofern erforderlich die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.12.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
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