Insolvenzbekanntmachung
Werbeagentur Seebaer GmbH
Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat zur Werbeagentur Seebaer GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.05.2026, Aktenzeichen 10 IN 51/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 51/25
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 201636
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 19.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
10 IN 51/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Werbeagentur Seebaer GmbH, Ladestraße 38, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 201636), vertreten durch: Stefan Becker, Werftstraße 166, 26386 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Lauven, Rosenstraße 44, 26122 Oldenburg (Oldenburg),
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.04.2026 eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen.
Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 27.03.2026/02.04.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Becker
Als Stichtag, welcher dem Termin der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird der 29.05.2026 bestimmt.
Die Zustimmung der Gläubiger zu dem Vergleich gilt als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden (§ 160 Abs. 1 InsO).
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.05.2026
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Andreas Lauven, Rosenstraße 44, 26122 Oldenburg (Oldenburg),
wird auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.04.2026 eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren einberufen.
Tagesordnung:
- Zustimmung der Gläubigerversammlung zu dem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 27.03.2026/02.04.2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und Herrn Becker
Als Stichtag, welcher dem Termin der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, wird der 29.05.2026 bestimmt.
Die Zustimmung der Gläubiger zu dem Vergleich gilt als erteilt, wenn bis zu dem Stichtag keine Widersprüche erhoben werden (§ 160 Abs. 1 InsO).
Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.05.2026