Forderungsprüfung
Spedition Wagner International, Wagner Logistik KG
Wilhelmshaven
Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat zur Spedition Wagner International, Wagner Logistik KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen 10 IN 11/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wilhelmshaven
- Aktenzeichen
- 10 IN 11/23
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 206057
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- KG
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
10 IN 11/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Spedition Wagner International, Wagner Logistik KG, Flutstr. 88, 26386 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRA 206057), vertr. d.: Willi August Wagner, Spieker Weg 1 C, 26969 Butjadingen, (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.10.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 30.10.2026