Insolvenzbekanntmachung
Weigel Zahntechnik GmbH
Eckental
Das Amtsgericht Fürth hat zur Weigel Zahntechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.05.2026, Aktenzeichen IN 548/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 548/25
- Registerbezug
- Fürth, HRB 21326
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 27.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Herstellung von Zahnersatz.
Veröffentlichungstext
IN 548/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weigel Zahntechnik GmbH, Schlehenstraße 11, 90542 Eckental, vertreten durch die Geschäftsführerin Weigel Alexandra
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 21326
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Weigel Zahntechnik GmbH und Frau Alexandra Weigel abgeschlossenen Vergleich vom 15.05.2026/ 22.05.2026 wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO sowie Insolvenzanfechtung gemäß §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 143 Abs. 3 InsO.
wird bestimmt auf
Dienstag, 16.06.2026, 11:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Weigel Zahntechnik GmbH, Schlehenstraße 11, 90542 Eckental, vertreten durch die Geschäftsführerin Weigel Alexandra
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 21326
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zu dem zwischen Herrn Rechtsanwalt Michael Farnbacher als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Weigel Zahntechnik GmbH und Frau Alexandra Weigel abgeschlossenen Vergleich vom 15.05.2026/ 22.05.2026 wegen Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO sowie Insolvenzanfechtung gemäß §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 143 Abs. 3 InsO.
wird bestimmt auf
Dienstag, 16.06.2026, 11:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.05.2026