Insolvenzbekanntmachung
MED TECH SOLUTIONS GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Fürth hat zur MED TECH SOLUTIONS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.11.2026, Aktenzeichen IN 562/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 562/19
- Registerbezug
- Fürth, HRB 9476
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 03.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und Herstellung von medizinischen Produkten sowie Beratung (ohne Rechtsberatung) und der Vertrieb national und international.
Veröffentlichungstext
IN 562/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MED TECH SOLUTIONS GmbH, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Weber Waldfried
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9476
- Schuldnerin -
hat die Schuldnerin am 16.11.2025 beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gem. § 212 InsO einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag nebst Antragsergänzungen etc. vom ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fürth - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.11.2026.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MED TECH SOLUTIONS GmbH, Mommsenstraße 67, 10629 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Weber Waldfried
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRB 9476
- Schuldnerin -
hat die Schuldnerin am 16.11.2025 beantragt, das Insolvenzverfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrunds gem. § 212 InsO einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können binnen zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag nebst Antragsergänzungen etc. vom ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fürth - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 03.11.2026.