Forderungsprüfung
Abstrakt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Zirndorf
Das Amtsgericht Fürth hat zur Abstrakt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen IN 96/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Fürth
- Aktenzeichen
- IN 96/20
- Registerbezug
- Fürth, HRA 9686
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 29.10.2026
- Rechtsform
- UG & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 96/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abstrakt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rudolf-Diesel-Straße 9, 90513 Zirndorf, vertreten durch die Gesellschafterin Abstrakt Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Helmschmid Guido
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9686
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3,4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Abstrakt UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Rudolf-Diesel-Straße 9, 90513 Zirndorf, vertreten durch die Gesellschafterin Abstrakt Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Helmschmid Guido
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 9686
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3,4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 28.10.2026