Schlusstermin
Wann Plattentechnik GmbH
Weidhausen
Das Amtsgericht Coburg hat zur Wann Plattentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.07.2026, Aktenzeichen IN 249/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 249/23
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5468
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Innenausbau, insbesondere von Gebäuden und beweglichen Gegenständen; Anbau von Gebäudeteilen, z.B. Wintergarten; Carport; Dachgauben; Neubau von Gebäuden, z.B. Gartenhäuser; je soweit dies keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedarf.
Veröffentlichungstext
IN 249/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wann Plattentechnik GmbH, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Wann Ursula, geb. Bosler
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5468
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Roschmann Natascha M., Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen, Gz.: Rg-Nr.: 105/23 R10g
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wann Plattentechnik GmbH, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Wann Ursula, geb. Bosler
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5468
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Roschmann Natascha M., Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen, Gz.: Rg-Nr.: 105/23 R10g
Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.08.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Coburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 14.07.2026