Forderungsprüfung
Wann Plattentechnik GmbH
Weidhausen
Das Amtsgericht Coburg hat zur Wann Plattentechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.03.2025, Aktenzeichen IN 249/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen
- IN 249/23
- Registerbezug
- Coburg, HRB 5468
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 19.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Innenausbau, insbesondere von Gebäuden und beweglichen Gegenständen; Anbau von Gebäudeteilen, z.B. Wintergarten; Carport; Dachgauben; Neubau von Gebäuden, z.B. Gartenhäuser; je soweit dies keiner Genehmigung nach § 34 c GewO bedarf.
Veröffentlichungstext
IN 249/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wann Plattentechnik GmbH, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Wann Ursula, geb. Bosler
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5468
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Roschmann Natascha M., Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen, Gz.: Rg-Nr.: 105/23 R10g
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 17.03.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wann Plattentechnik GmbH, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen, vertreten durch die Geschäftsführerin Wann Ursula, geb. Bosler
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5468
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Roschmann Natascha M., Tummelplatzweg 4, 87700 Memmingen, Gz.: Rg-Nr.: 105/23 R10g
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 17.03.2025