Forderungsprüfung
Wärmetechnik Weserbergland GmbH
Hameln
Das Amtsgericht Hameln hat zur Wärmetechnik Weserbergland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.02.2026, Aktenzeichen 37 IN 34/25 -2.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 34/25 -2
- Registerbezug
- Hannover, HRB 215197
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.02.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 06.02.2026