Insolvenzbekanntmachung

Wärmetechnik Weserbergland GmbH

Hameln

Das Amtsgericht Hameln hat zur Wärmetechnik Weserbergland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 37 IN 34/25 -2.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 34/25 -2
Registerbezug
Hannover, HRB 215197
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
03.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), ist

Herr Rechtsanwalt
Jörn Beier Kanzlei Höltershinken & Kollegen,
Marienstraße 126, 32425 Minden zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der Verwertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Wärmeteam Weser UG (haftungsbeschränkt) im Kontext mit dem Eigentumsvorbehalt zugunsten der Wärmetechnik Weserbergland GmbH.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 03.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme