Insolvenzbekanntmachung

Wärmetechnik Weserbergland GmbH

Hameln

Das Amtsgericht Hameln hat zur Wärmetechnik Weserbergland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.07.2025, Aktenzeichen 37 IN 34/25 -2.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
37 IN 34/25 -2
Registerbezug
Hannover, HRB 215197
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
31.07.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

37 IN 34/25 -2: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wärmetechnik Weserbergland GmbH, Stüvestraße 42, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 215197), vertr. d.: 1. Claudia Adams, Im Dubben 21, 31789 Hameln, (Geschäftsführerin), 2. Reimund Orlob, Lohmannstraße 2a, 31785 Hameln, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Donnerstag, 21.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 112, Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Veräußerung der Betriebs- und Geschäftsausstattung gem. Bewertungsliste der Firma Industrie Bewertung Schmidt vom 02.04.2025 entsprechend dem Kaufvertrag vom 01.06.2025

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 31.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme