Sicherungsmaßnahme

Vynova Wilhelmshaven GmbH

Wilhelmshaven

Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat zur Vynova Wilhelmshaven GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2025, Aktenzeichen 10 IN 135/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen
10 IN 135/25
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 209234
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
12.12.2025
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

10 IN 135/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vynova Wilhelmshaven GmbH, Inhausersieler Str. 25, 26388 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 209234), vertr. d.: Dr. Peter Prinz, Inhausersieler Str. 25, 26388 Wilhelmshaven, (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 10:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wilhelmshaven, 12.12.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Sicherungsmaßnahme