Eröffnung des Verfahrens

VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH

Neuenkirchen-Vörden

Das Amtsgericht Vechta hat zur VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.06.2020, Aktenzeichen 10 IN 3/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Vechta
Aktenzeichen
10 IN 3/20
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
23.06.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

10 IN 3/20: In dem Verfahren über das Vermögen der VVA- Verlade-
Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, Braunschweiger Straße 7
a, 49434 Neuenkirchen-Vörden (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert
Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden,
(Geschäftsführerin)

wird vor dem Insolvenzgericht folgender Termin abgehalten:

Freitag, 14.08.2020, 09:00 Uhr, Saal B-131, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377
Vechta

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie
Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

·

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Vechta, 22.06.2020

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Verfahrensverlauf

  1. Schlusstermin
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Aufhebung des Verfahrens
  10. Eröffnung des Verfahrens