Insolvenzbekanntmachung
VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH
Dinklage
Das Amtsgericht Vechta hat zur VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2022, Aktenzeichen 10 IN 3/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 3/20
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRB 111599
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 07.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 3/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VVA- Verlade- Verpackungsarbeiten und Personaldienstleistungs GmbH, c/o. Persotec GmbH, Kösters Gang 6, 49413 Dinklage (AG Oldenburg, HRB 111599), vertr. d.: 1. Gert Schröter, Braunschweiger Straße 7 a, 49434 Neuenkirchen-Vörden, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Freitag, 12.08.2022, 10:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs und einer Verwertungsvereinbarung mit Frau Heike Schröter zur Beilegung der bestehenden Ansprüche aus Forderungen gegen Gesellschafter und Stammeinlage
-
Vergleichsweise Regelung, hilfweise zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegen Gert Schröter aus Forderungen gegen den Geschäftsführer
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Vechta, 05.07.2022
Freitag, 12.08.2022, 10:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs und einer Verwertungsvereinbarung mit Frau Heike Schröter zur Beilegung der bestehenden Ansprüche aus Forderungen gegen Gesellschafter und Stammeinlage
-
Vergleichsweise Regelung, hilfweise zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche gegen Gert Schröter aus Forderungen gegen den Geschäftsführer
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Vechta, 05.07.2022