Sicherungsmaßnahme
Vulkan Technik GmbH
Wiesbaum
Das Amtsgericht Wittlich hat zur Vulkan Technik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2025, Aktenzeichen 7a IN 60/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 60/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 12145
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 27.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Manfred Kürsch
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 430.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von kundenspezifischen Sondermaschinen zur Automatisierung insbesondere von klebetechnischen Anwendungen und deren internationalen Vertrieb. Weiterhin werden Handgeräte für einfache Anwendungen in der Klebe- und Montagetechnik und Analyse- und Messgeräte für biotechnologische Anwendungen entwickelt, konstruiert, gefertigt, montiert und vertrieben.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Az.: 7a IN 60/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH, Vulkanstraße 1, 54578 Wiesbaum (AG Wittlich, HRB 12145), ist am 27.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch, Kirchstraße 19, 53518 Adenau, Tel.: 02691 / 93283, Fax: 02691 / 932840, E-Mail: Kanzlei@kuersch.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 27.06.2025
Amtsgericht Wittlich, 27.06.2025