Sicherungsmaßnahme

Vulkan Technik GmbH

Wiesbaum

Das Amtsgericht Wittlich hat zur Vulkan Technik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.06.2025, Aktenzeichen 7a IN 60/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 60/25
Registerbezug
Wittlich, HRB 12145
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
27.06.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Manfred Kürsch
Im Handelsregister seit
1996
Stammkapital
430.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von kundenspezifischen Sondermaschinen zur Automatisierung insbesondere von klebetechnischen Anwendungen und deren internationalen Vertrieb. Weiterhin werden Handgeräte für einfache Anwendungen in der Klebe- und Montagetechnik und Analyse- und Messgeräte für biotechnologische Anwendungen entwickelt, konstruiert, gefertigt, montiert und vertrieben.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 7a IN 60/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH, Vulkanstraße 1, 54578 Wiesbaum (AG Wittlich, HRB 12145), ist am 27.06.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Manfred Kürsch, Kirchstraße 19, 53518 Adenau, Tel.: 02691 / 93283, Fax: 02691 / 932840, E-Mail: Kanzlei@kuersch.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 27.06.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Forderungsprüfung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
  5. Sicherungsmaßnahme
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