Forderungsprüfung
Vulkan Technic GmbH
Wiesbaum
Das Amtsgericht Wittlich hat zur Vulkan Technic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.06.2026, Aktenzeichen 7a IN 60/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 60/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 12145
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 08.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 430.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von kundenspezifischen Sondermaschinen zur Automatisierung insbesondere von klebetechnischen Anwendungen und deren internationalen Vertrieb. Weiterhin werden Handgeräte für einfache Anwendungen in der Klebe- und Montagetechnik und Analyse- und Messgeräte für biotechnologische Anwendungen entwickelt, konstruiert, gefertigt, montiert und vertrieben.
Termine und Fristen
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- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
7a IN 60/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH, Vulkanstraße 1, 54578 Wiesbaum (AG Wittlich, HRB 12145), vertr. d.: Ralf Bayerschen, Im Brühl 14, 54614 Schönecken, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 19.05.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 19.05.2026