Sicherungsmaßnahme
Vulkan Technic GmbH
Wiesbaum
Das Amtsgericht Wittlich hat zur Vulkan Technic GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.07.2025, Aktenzeichen 7a IN 60/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wittlich
- Aktenzeichen
- 7a IN 60/25
- Registerbezug
- Wittlich, HRB 12145
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 01.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1996
- Stammkapital
- 430.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung, Konstruktion, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme von kundenspezifischen Sondermaschinen zur Automatisierung insbesondere von klebetechnischen Anwendungen und deren internationalen Vertrieb. Weiterhin werden Handgeräte für einfache Anwendungen in der Klebe- und Montagetechnik und Analyse- und Messgeräte für biotechnologische Anwendungen entwickelt, konstruiert, gefertigt, montiert und vertrieben.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
7a IN 60/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vulkan Technic GmbH, Vulkanstraße 1, 54578 Wiesbaum (AG Wittlich, HRB 12145), vertr. d.: Ralf Bayerschen, Im Brühl 14, 54614 Schönecken, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.06.2025 angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 30.06.2025
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 30.06.2025