Sicherungsmaßnahme
VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt)
Attendorn
Das Amtsgericht Siegen hat zur VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2023, Aktenzeichen 25 IN 56/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Siegen
- Aktenzeichen
- 25 IN 56/23
- Registerbezug
- Siegen, HRB 12412
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.07.2023
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Christian Frystatzki
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 100 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye 8, 57439 Attendorn
Geschäftszweig: Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service
ist am 10.07.2023, um 08:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 10.07.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye 8, 57439 Attendorn
Geschäftszweig: Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service
ist am 10.07.2023, um 08:46 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 10.07.2023