Aufhebung des Verfahrens

VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt)

Attendorn

Das Amtsgericht Siegen hat zur VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 25 IN 56/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 56/23
Registerbezug
Siegen, HRB 12412
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Dr. Christian Frystatzki
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Kreuzstraße 15, 52538 Gangelt

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Frystatzki, Rathausstraße 12, 53225 Bonn

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Siegen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 05.11.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Schlusstermin
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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