Forderungsprüfung

VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt)

Attendorn

Das Amtsgericht Siegen hat zur VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.03.2026, Aktenzeichen 25 IN 56/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Siegen
Aktenzeichen
25 IN 56/23
Registerbezug
Siegen, HRB 12412
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
06.03.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Im- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere mit Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Liquids, Aromen und diesbezüglichem Zubehör. Alles Vorstehende nur soweit es hierzu keiner besonderen gesetzlichen Genehmigung bedarf. Zudem die Vergabe und der Handel von bzw. mit Lizenzen für den vorgenannten Bereich sowie die Beratung und der IT-Service.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Siegen, Aktenzeichen: 25 IN 56/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen unter HRB 12412 eingetragenen VR Trading & Services UG (haftungsbeschränkt), Zur Leye 8, 57439 Attendorn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Röbke, Zur Leye 8, 57439 Attendorn

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Siegen, Berliner Straße 21-22, 57072 Siegen, Zimmer Nr. 2135 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

25 IN 56/23
Amtsgericht Siegen, 06.03.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Schlusstermin
  5. Verteilungsverzeichnis
  6. Forderungsprüfung
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
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